Preise / Voraussetzungen.

Behandlungen biete ich an für: Selbstzahler und Patienten der privaten Krankenkassen.
Patienten der gesetzlichen Kassen nur, wenn eine private Krankenzusatzversicherung besteht.

a.) als Selbstzahler:
Möchten Sie die Preise für Ihre Behandlung erfahren, rufen Sie mich bitte an.

b.) privat krankenversichert:
Eine Verordnung Ihres Arztes über die entsprechende Therapiemaßnahme ist nötig.
oder
Durch Ihren Versicherungsvertrag besteht die Möglichkeit osteopathische Behandlungen
(Heilpraktikerleistungen) abzurechnen. Dann brauchen Sie keine Verordnung.

c.) gesetzlich krankenversichert:
Eine private Kranken-Zusatzversicherung, mit der Sie osteopathische Behandlungen
(Heilpraktikerleistung) abrechnen können, ist für die Behandlung notwendig.

Wenn die Voraussetzungen b) oder c) gegeben sind, werden die Preise abhängig
von Ihrem Versicherungsvertrag von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet.